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Sanktionsprüfung: Kennen Sie Ihre Geschäftspartner?

Automatische Prüfung von Sanktionslisten mit dokumentierter Rechtssicherheit

Eine abweisende Hand für ein Geschäft eines Unternehmers, was für Sanktionsprüfung steht

Rechtsgrundlagen und Auswirkungen

Detaillierte Informationen zu gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier im EU-Beschluss oder den zuständigen Überwachungsbehörden (die Bundesbank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, für die Einhaltung der Sanktionen hinsichtlich Warenlieferungen und Finanzgeschäfte sorge zu tragen. Aufträge oder Zahlungen z. B. aufgrund von eingehender Lieferungen an bzw. von gelisteten Personen sind verboten. Sie stellen einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht dar und es müssen empfindliche Strafen bezahlt werden. 

Das heißt: Jedes Unternehmen muss alle Neukunden, Lieferanten sowie Dienstleister und Mitarbeiter auf sogenannte Sanktionslisten (auch Compliancelisten oder Terrorismuslisten genannt) abprüfen. Das gleiche gilt für Bestandskunden und langjährige Kooperationspartner. Auch diese müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Manuelle Prüfung von Sanktionslisten

Ohne die Unterstützung von Software würden Sie zunächst die Namenslisten der betroffenen Personen und Organisationen suchen, um alle Neukunden, Bestandskunden, Lieferanten und Mitarbeiter mit den Listen abzugleichen. Selbst wenn man nur mit wenigen Kunden und Lieferanten zusammenarbeitet ist es fehleranfällig, aufwändig und umständlich dokumentierbar. 

Die IHK Region Stuttgart hat übersichtlich drei Möglichkeiten dargestellt um die bindenden Namenslisten zu finden. Die EU-Kommission stellt die Datenbank Consolidated list of sanctions zur Verfügung. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zu den gelisteten Personen und Organisationen, deren Gelder z. B. eingefroren sind und mit denen Sie keine Geschäfte tätigen dürfen. Um tatsächlich auf die Financial Sanctions Database -FSF platform zuzugreifen, benötigen Sie allerdings einen „EU Login“.

Namensliste auf Basis der Finanzsanktionsliste (FiSaLis)

Auf Basis der EU-Datenbank gibt es über das Justizportal des Bundes und der Länder mit der Finanzsanktionsliste (FiSaLis) eine alternative Prüfmöglichkeit. Diese Liste ist etwas besser in der Anwendung und enthält auch noch weitere Finanzsanktionen der EU. Über ein Suchfeld gibt man einfach den Namen ein und bekommt dann das Suchergebnis. Ich habe zum Test einmal meinen Namen „Grzebiela“ eingegeben und es wurde kein Ergebnis gefunden.

Namensliste auf Basis der EU Sanctions Map

In manchen Fällen ist nicht nur eine Person mit Sanktionen belegt, sondern ein ganzes Land. Mit Hilfe der interaktiven Sanktions-Weltkarte (EU) der Europäischen Kommission kann überprüft werden, ob der jeweilige Handelspartner oder ggf. das Empfangsland von Sanktionen betroffen ist. Unterschieden wird bei der Landkarte zwischen chemischen Waffen, Cyberangriffen, Menschenrechten und Terrorismus. Wenn Sie dann z. B. auf ein Land klicken, können Sie sich auch zusätzlich die Namen von den gelisteten Personen und Unternehmen, die dazugehörigen gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien anzeigen lassen.

Weitere relevante Listen

  • Vom U.S.-Department of Commerce zur Prüfung empfohlene Listen
  • Liste des Vereinigten Königreichs (HMT Her Majesty’s Treasury
  • Japanische Liste: Japanese End User List METI (Ministry of Economy, Trade and Industry)
  • Australische Liste: Australia DFAT (Department of Foreign Affairs and Trade)
  • Kanadische Liste: OSFI (Office of the Superintendent of Financial Institutions)
  • Schweizer SECO-Liste
  • UN Security Council Consolidated Sanctions List

Wie Sie sehen, ist die manuelle Prüfung sehr umständlich, aber zum Glück gibt es auch hier digitale Lösungen.

Automatische Sanktionslistenprüfung

Für die Sage 100 gibt es ein Zusatzmodul zur automatischen Sanktionslistenprüfung mit folgendem Funktionsumfang:

  • Nachweis der vollständigen Prüfung
  • Nachweis der regelmäßigen Prüfung
  • Historie aller Prüfungen mit Änderungsnachweis
  • Whitelist von sicheren Adressen
  • Erkennung von Wortähnlichkeiten
  • Abwertung von häufigen Wörtern (Firmierungen, etc.)
  • Prüfung von Personen und Organisationen
  • Automatisches Sperren von Datensätzen
  • Einstellbare Fuzzy-Suche

 

Download: Datenblatt Sage 100 Sanktionslisten 

Kommen Sie gerne bei Bedarf auf uns zu.

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Meike Bruhns
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Meike Bruhns
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